Finanzdienstleistung
Im Bereich Finanzwirtschaft gelten zahlreiche branchenspezifische Regelungen, die zum Teil vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind oder zumindest Richtlinien-Charakter haben. Im Vordergrund stehen hierbei der Anlegerschutz, eine verbesserte Transparenz der Finanzmärkte und die Integrität der Finanzdienstleister. Hinzu kommen Regularien, die die Einschleusung illegalen (schwarzen) Geldes in den legalen Finanzkreislauf zum Inhalt haben, wie das Geldwäschegesetz (GwG).
Aufbewahrungspflicht durch MiFID
Gemäß der Finanzmarktrichtlinie MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) müssen Finanzinstitute eine Vielzahl unterschiedlicher Daten für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren aufbewahren. Die Anforderungen zur Erfassung, Archivierung und Bereitstellung von Daten sind durch MiFID noch komplexer und umfassender geworden als es existierende Gesetze oder Unternehmensstrategien bisher verlangten. Beispielsweise müssen Transaktionsdaten, Ticker-Daten sowie Kunden- und Marketingunterlagen so gespeichert werden, dass jede einzelne Phase der Auftragsabwicklung ohne weiteres auch nach mehreren Jahren noch rekonstruierbar ist.
Wohlverhaltensregeln
Zu den relevanten Regelungen für Finanzdienstleister zählen ferner die Wohlverhaltensregeln des BVI Bundesverbands und Asset Management e.V. Im Kontext von Governance, Risk und Compliance handelt es sich vor allem um folgende Themen:
- Sicherstellung von Risikohinweisen (z.B. erhöhte Kursschwankungsrisiken bei speziellen Aktien- und Rentenfonds)
- Vermeidung der Kommunikation falscher oder nicht aktueller Weiterentwicklungszahlen
- Kontrolle der individuellen Anreizgewährung
- Sicherstellung angemessener Provisionen an Dritte
- Verhinderung der missbräuchlichen Erlangung von Vermögensvorteilen (z.B. "Front Running", Missbrauch von Insiderinformationen)
- Absicherung bei der Annahme oder Vergabe von Vergütungen, Geschenken oder sonstigen Leistungen
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